Bulls n' Bears

 

Gesetzliche Ausgangsebene bei Investscheinen

Investitionsfonds werden in der Bundesrepublik Deutschland von inländischen und ausländischen Investitiongesellschaften angeboten:

Deutsche Kapitalanlagegesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften)

Investmentgesetz (InvG). Zur Initiation des Geschäfts benötigen sie einer Erlaubnis vermittels der zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die ebenso die Einhaltung der legalen Instruktionen und der Vertragsbedingungen beaufsichtigt.

Investitionsgesellschaften werden meistens in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ausgeübt; ausführbar ist ferner die Rechtsform der Aktiengesellschaft.

Separation von eigenem Eigentum und Sondervermögen: Sowie Sie als Finanzier Investmentanteilscheine einer deutschen Kapitalanlagegesellschaft erwerben, werden Sie kein Mitgesellschafter der Investitionsgesellschaft, statt dessen werden Ihre Einzahlungen einem Sondervermögen (Investmentfonds) zugeführt, das von der Kapitalanlageorganisation verwaltet wird.

Das Sondervermögen muss vom eigenen Besitz der Gesellschaft getrennt gehalten werden und haftet keineswegs für Außenstände der Investitionsgesellschaft. Ebendiese strikte Distinktion dient namentlich der Sicherheit der Anleger vor Verlust ihrer Gelder vermöge Forderungen Drittplatzierter vis-à-vis der Investmentgesellschaft.

Investmentaktiengesellschaft: Eine Sonderform der Fondsdisposition ist die Beschaffung von Aktien von Geldanlageaktiengesellschaften. Satzungsgetreu festgelegter Unternehmensgegenstand dieser Gesellschaften ist die Disposition und Verwaltung des Gesellschaftsvermögens nach der Grundlage der Risikomischung.

Ferner für sie hat Investmentgesetz Gültigkeit.

Ausländische Investmentgesellschaften

mögen wie deutsche Kapitalanlagegesellschaften organisiert sein (etwa Tochtergesellschaften deutscher Kreditanstalten in Luxemburg). Es sind gleichwohl vielerorts ebenfalls andere Formen üblich. Entsprechend des Herkunftslandes mögen große Unterschiede in der gesetzlichen Ausgangsebene und der Berechtigungskonstruktion existieren.