Bulls n' Bears

 

Angemessene interkulturelle Verständigung

Die anknüpfenden Umweltbedingungen konstituieren die Angemessenheit einer Verständigung; an dieser Stelle: vor dem Hintergrund interkultureller Erledigung:


Die Landeskultur

die Firmenkultur

Wirtschaftsbranche

Zusätzliche Analytiken des geschäftlichen Einflussbereiches


Will ein Berufstätiger erfolgreich mit einer anderen Person einer anderen Kultur kommunizieren, so hängt der Erfolg in hohem Maße von der Befindlichkeit des Senders ab. Eine Nachricht ist in der Norm der Überredung dienend und geneigt, ihren Zweck zu erreichen, wenn sie im Rahmen ist und darüber hinaus die Adressaten korrekt dies apperzipieren.

Vor dem Absenden der Verständigung beziehungsweise Botschaft sind folgende Faktoren zu respektieren:

Wer kommuniziert

mit wem (Adressaten)

was wird kommuniziert (angebrachter Gehalt)

womit wird kommuniziert (ein der Gesamtsituation abgestimmtes Medium(Informationsträger) - oder mehrere)

wann wird kommuniziert (Zeiteinteilung, geeignet)

wo (tatsächlicher oder scheinbarer Ort)


Versetze man sich in eine adverse Deutung, so lässt sich sagen, dass eine kommunizierte Botschaft an Befindlichkeit verliert, wenn :

deren Absender inadäquat ist

deren Adressat (en) inadäquat sind

ein unangebrachter Gegenstand kommuniziert wird

das gewählte Mittel fehl am Platz ist

zu einer fehl am Platzeen Zeit kommuniziert wird

am unsachgemäßen Ort kommuniziert wird


Die eben erwähnten Gegebenheiten beeinflussen sich verkürzt gegenseitig. Beispielsweise ist es in Japan gängig, dass nicht der Vorstandsvorsitzende einer Corporation eine schlechte Nachricht abgibt, sondern dass dieser die Ausgabe der Information einem Untergebenen überlässt. Allerdings, gerade in Japan ist das kulturelle Phänomen "Gesicht wahren" von großer Wichtigkeit, wie auch in anderen asiatischen bzw. fernöstlichen Staaten.

Der Vorstandsvorsitzende einer Unternehmung in den Vereinigte Staaten wird mit Offensichtlichkeit nur allgemeine Informationen über den Stand des Unternehmens in einer Aktionärsversammlung verlauten lassen. Einzelheiten zum Finanzgericht oder zur Marktlage oder Einzelheiten zu Vorhersagen überlässt er eher seinen Mitarbeitern.