Bulls n' Bears

 

Kurzfristige Anleihen (bis vier Jahre Frist)

Ausstattung
Die Ausstaffierungsmerkmale einer Obligation sind in den so genannten Schuldverschreibungsbedingungen (Emissionsbedingungen) ausführlich aufgeführt: Diese protokollieren jedwede für die Schuldverschreibung und die Rechtsbeziehungen zwischen Begebern und Geldgeber wichtigen Einzelheiten. Dazu zählen neben dem Emissionsjahr speziell die folgenden Spezialitäten:
Laufzeit
Währung
Rückzahlung
Rang im Zahlungsunfähigkeitsfall oder bei Liquidation des Schuldners
Verzinsung

Zeitdauer
Hier lassen sich kurzfristige Anleihen (bis vier Jahre Frist), mittelfristige Obligationen (zwischen vier und acht Jahren Dauer) und langfristige Obligationen (mehr als acht Jahre Dauer) unterscheiden.

Als Dauer wird die Zeitspanne zwischen dem in den Obligationsbedingungen benannten Verzinsungsbeginn und der Fälligkeit der Schuldverschreibung bezeichnet.

Tilgung
Die Tilgung von Schuldverschreibungen kann entweder über planmäßige oder über außersystematische Rückzahlungen erfolgen.
Ordentliche Rückzahlung: Rückzahlung innert eines determinierten Rahmens
„Ordentlich" bedeutet nicht auf jeden Fall, dass Sie als Investor den Rückzahlungsmoment bereits im Voraus kennen. Für eine ordentliche Tilgung gibt es grundlegend drei Wege:
•    Bei gesamtfälligen Schuldverschreibungen erlangen Sie generell die Denominierung in einer Summe am Schluss der Dauer zurückgezahlt. Bei der Gattung der verzinslichen Anlage liegt demnach der Augenblick des Kapitalrückflusses vonseiten des Begebers fest.
•    Annuitäten-Obligationen hingegen werden nicht in einer Summe, stattdessen nach und nach in mehreren gleichbleibenden Jahresraten zurückgezahlt. Mit der Tilgung wird meist nach einer rückzahlungsfreien Spanne von drei bis fünf Jahren angefangen.

Bei Auslosungsobligationen erfolgt die Tilgung nach Ablauf einer Zahl tilgungsfreier Jahre zu voneinander abweichenden Terminen. Als einzelner Investor wissen Sie also nicht, zu welchem dieser Termine die Wertpapiere, die in Ihrem Besitz sind, fällig werden. Der Begeber ermittelt über eine Auslosungsprozedur (größtenteils nach Endziffern, Serien oder Gruppen) die Papierurkunden, die am nächstfälligen Tilgungstermin zurückgezahlt werden.