Bulls n' Bears

 

Die Aktie ist ein Anteils- oder Mitbesitzerpapier

Aktien: Die Aktie ist ein Proportions- oder Mitbesitzerpapier, das ein Mitgliedschaftsrecht des Aktieninhabers an einer Aktiengesellschaft in einem Aktienzertifikat verbrieft. Der Shareholder wird Mitbesitzer am Aktienkapital und dabei Mitinhaber des Gesellschaftskapitals.

Die folgenden Textabschnitte behandeln die Aktien deutscher Organisationen. Die Rechte, über welche Sie als Anteilseigner einer landfremden Aktiengesellschaft verfügen, determinieren sich nach der Rechtsordnung des jeweiligen Nationalstaates.

Anteilseigner ist Mitbesitzer - nicht Geldgeber
Als Eigentümer einer Aktie sind Sie nicht - wie bei einem verzinslichen Wertpapier - Darlehensgeber, sondern Mitinhaber der Gesellschaft, die die Aktien ausgibt. Daraus basieren zum einen die weiter unten näher beschriebenen Rechte, indes außerdem Pflichten. Darunter ist vor allem die Verpflichtung zur Leistung der Einlage auf das Grundkapital zu erfassen; ihre Höhe ist auf den Ausgabebetrag der Aktie, d. h. den Ausgabebetrag zuzüglich gegebenenfalls ein Aufgeld (Agio), eingeschränkt. Nebenpflichten sind bei definitiven Aktienarten möglich; sie müssen dann in der Urkunde im Einzelnen bezeichnet werden.

Erträge: Dividenden und Valorisierungen
Die Aktie bietet dem Anleger zweierlei Ertragsquellen: zum einen Gewinnanteilsauszahlungen, zum anderen Quotationserträge. Die Aktie ist dennoch ein Fährnispapier - das heißt, dass Ihnen weder Börsennotierungsprofite noch - vornehmlich - Dividenden verbrieft werden. Erfolgt dennoch eine Dividendenausschüttung, so steht Ihnen in der Gesamtheit ein bestimmter Proportion daran zu.

Aktie ist keineswegs gleich Aktie: Ausformungsmöglichkeiten existieren für die ausstellende Gesellschaft vor allem hinsichtlich der Übertragbarkeit (Namensaktien/Inhaberaktien), der Vorführung des Unternehmensanteils (Nennbetrag/Stückaktien) wie auch betreffend der Gewährung von Rechten (Stammaktien/Vorzugsaktien).

Die Ausformulierung betreffend der Übertragbarkeit bestimmt die Möglichkeit der Eigentumsübermittlung an der Aktie und limitier ggf. die ständige freie Negoziierbarkeit des Wertpapiers (Austauschbarkeit) ein.