Bulls n' Bears

 

Zahlungsmittel und Zinsen in unterschiedlichen Währungen

Step-Up-Bonds
Bei der Step-Up-Schuldverschreibung wird zu Anfang ein tendenziell geringer Zins gezahlt, hernach dann ein ausgesprochen hoher. Auch diese Schuldverschreibung wird ausgewogen begeben und zu pari zurückgezahlt. Step-Up-Schuldverschreibungen sind oftmals mit einem Kündigungsrecht des Emittenten ausgestattet.

Zinsphasen-Obligationen
Zinsphasen-Schuldverschreibungen stellen eine Mischart zwischen konsistent- und flexibel verzinslichen Bonds dar. Sie haben in der Regel eine Zeitdauer von 10 Jahren und sind in den ersten Jahren mit einem konsistenten Gutschein ausgestattet. Hernach folgt eine Zeitspanne von mehreren Jahren mit einer veränderbaren Verzinsung, welche sich an den Geldmarktgrundlagen orientiert. Die restlichen Jahre werden wieder mit einem Festsatz verzinst.

Währung
Als Investor vermögen Sie prinzipiell aussuchen zwischen Obligationen, die auf Euro (EUR-Anleihen) oder auf eine fremdstaatliche Währung (= Fremdwährungsanleihe) lauten.

Doppelwährungsobligationn: Zahlungsmittel und Zinsen in unterschiedlichen Währungen
Doppelwährungsschuldverschreibungn stellen eine Sonderart dar. Bei diesen können die Kapitalrückzahlung und die Zinszahlung in voneinander abweichenden Währungen erfolgen; zum Teil wird dem Emittenten oder dem Investor ein Optionsrecht eingeräumt.

Als Abarten der Doppelwährungsschuldverschreibungen werden zur Einengung des Währungsrisikos solche mit einer Call-(Kauf-)Option und/oder einer Put-(Verkaufs-)Option aufgelegt. Die Call-Option autorisiert den Begeber der Schuldverschreibung zu einer vorzeitigen, im Allgemeinen unter dem originären Rückzahlungsbetrag liegenden Rückzahlung. Mit einer Put-Option dagegen haben Sie als Investor das Recht, eine vorzeitige Tilgung der Schuldverschreibung zu einem im Voraus bestimmten, genauso geringeren Betrag zu verlangen.

Rang im Konkurssachverhalt oder bei Auflösung des Kreditnehmers
Ein alternatives wichtiges Ausstattungskriterium ist der Rang einer Obligation: Für den Fall der Insolvenz oder der Liquidation des Begebers ist zwischen primären, paritätischen und nachrangigen Schuldverschreibungen zu trennen, es kommt darauf an ob die Ansprüche des Investors im Verhältnis zu übrigen Gläubigern vorzugsweise, gleichgestellt oder nachrangig bedient werden.