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Länderfährnis: die Fährnis einer wirtschaftlichen,

Länderwagnis und Transferwagnis

Vom Länderrisiko spricht man, sobald ein ausländischer Darlehensnehmer trotz eigener Bonität auf Grund abgängiger Transferfähigkeit und -bereitwilligkeit seines Sitzlandes seine Zins- und Tilgungsleistungen nicht termingerecht oder schlechthin nicht bewirken kann.

Das Länderrisiko umfasst zum einen die Gefahr einer wirtschaftlichen, zum anderen die Gefahr einer politischen Instabilität. Derart mögen Geldzahlungen, auf die Sie eine Anforderung haben, aufgrund von Zahlungsmittelmangel oder Transferrestriktionen im Ausland ausbleiben. Bei Wertpapieren in Fremdwährung kann es dazu kommen, dass Sie Ausschüttungen in einer Währung erhalten, die zufolge eingetretener Devisenlimitationen nicht mehr konvertierbar ist.

Ausbleibende Sicherungsmöglichkeit
Eine Abdeckungsmöglichkeit gegen dieses Transferrisiko gibt es keineswegs. Entstabilisierende Vorkommnisse im politischen und sozialen Ordnungsprinzip können zu einer staatlichen Einflussnahme auf die Handhabung von Auslandsschulden und zur Zahlungsunfähigkeit eines Landes führen. Politische Vorkommnisse können sich auf dem multinational verflechtenden Geldmittel- und Devisenmarkt niederschlagen: Sie mögen dabei kurssteigernde Stimulantien geben oder indes Baissestimmung produzieren. Beispiele für jene Geschehnisse sind Modifizierungen im Verfassungssystem, der Wirtschaftsordnung oder der politischen Machtverhältnisse, nationale und internationale Notlagen, Revolutionen und Kriege wie auch durch Naturgewalten ausgelöste Ereignisse. Ebenfalls Wahlaussichten und Wahlausgänge haben immer wieder - je nach den Volkswirtschaftsprogrammen der an die Staatsgewalt gelangenden Parteien - Auswirkungen auf die Währung und das Börsengeschehen in dem betreffenden Staat.

Länderratings als Urteilsfindungshilfe
Große Bedeutsamkeit haben die von einigen Ökonomiemagazinen publizierten Länderratings: Es handelt sich unterdies um eine Beurteilung der Länder der Welt nach deren Bonität. Länderratings wirken als Resolutionshilfe bei der Einschätzung des Länderwagnisses.