Bulls n' Bears

 

Vinkulierte Namensaktien:

Inhaber aktien
Eigentümeraktien lauten keineswegs auf den Namen, sondern auf den jeweiligen Inhaber. Bei Inhaberaktien ist ein Eigentumsaustausch ohne besondere Formalitäten möglich.

Namensaktien
Namensaktien werden in der Regel auf den Namen des Aktionärs in das Aktienbuch der Aktiengesellschaft eingetragen. Dabei werden Name, Geburtsdatum, Adresse und Zahl der gehaltenen Aktien eingetragen,

so dass der Firma der Kreis der Aktionäre namentlich bekannt ist. Gegenüber der Institution gelten lediglich die eingetragenen Personen als Aktionäre. Allein diese mögen folglich grundsätzlich Aktionärsrechte selbst oder vermöge Bevollmächtigter wahrnehmen. Jeder Teilhaber kann von der Firma Auskunft über die zu seiner Person im Aktienregister eingetragenen Angaben verlangen. Benachrichtigungen zu Hauptversammlungen erhält der Anteilseigner generell direkt von der Gesellschaft.

Ein Shareholder ist keinesfalls verpflichtet, sich in das Aktienbuch einpflegen zu lassen. Er gilt als nächstes aber gegenüber der Firma nicht als Aktionär, was zur Folge hat, dass er weder Angaben von der Institution noch eine Ladung zur Hauptversammlung erhält. Hierbei verliert er des Weiteren sein Stimmrecht. Das Anrecht auf Zahlung der Dividende ist von der Einschreibung im Aktienregister keinesfalls dependent. Dieser richtet sich nach dem Depotbestand, über den der Teilhaber zum Deadline (geheißen: Ex-Tag) verfügt. Das Aktienbuch wird elektronisch geführt und dient in Verknüpfung mit einem elektronischen Abwicklungssystem des Weiteren der Ausführung von Transaktionen, folglich Käufen und Verkäufen.

Aktien müssen in der Bundesrepublik Deutschland stets dann in Gestalt von Namensaktien emittiert werden, sofern der Nennbetrag nicht total eingezahlt ist. Die Mindesteinzahlungsquote liegt bei 25 %; übrige Zusatzzahlungen (Rest-, Teilzahlungen) mögen von der Firma beschlossen werden.

Vinkulierte Namensaktien: Als vinkulierte Namensaktien bezeichnet man Aktien, deren Übergang auf einen neuen Teilhaber des Weiteren an die Befürwortung der Organisation gebunden ist. Für die emittierende Institution sind vinkulierte Namensaktien von daher von Nutzen, als sie die Gesamtschau über den Teilhaberskreis behält. In der Bundesrepublik kommen vinkulierte Namensaktien demgegenüber nicht mehrheitlich vor.