Bulls n' Bears

 

Leistungsstrom Geldstrom

Dem Leistungsstrom (Sachgüter und Dienstleistungen) steht ein Geldstrom gegenüber. Außerdem bestehen zwischen Betrieb und Markt Informationsströme, die die Vollständigkeit jener Geschäftigkeiten involvieren, die mit der Förderung, Bearbeitung und Übermittlung zweckgerichteter Angaben zu tun haben.

Unter Zugrundelegung voneinander abweichender Kriterien lassen sich vielfältige Marktarten trennen:
(1)    Nach dem Zugang zu den Märkten:
a)    offener Marktplatz
b)    geschlossener Absatzmarkt

Geschlossene Märkte sind vorwiegend Ausdruck einer Rationierung (mengenmäßige Einschränkung des Angebots) und/oder einer Konzession (z.B. Gaststätten-, Taxibetriebe).

(2)    Je nach der Angebots- und Nachfragegliederung:
In der gesamtwirtschaftlichen Marktformenlehre wird betreffend der Zahl der am Absatzgebiet beteiligten Versorger und Nachfrager unterschieden nach
a) Alleinstellung am Markt    b) Oligopol     c) Polypol

(3)    Nach geographischen Aspekten:
a)    lokaler Umschlagplatz
b)    regionaler Umschlagplatz
c)    nationaler Handelsplatz
d)    internationaler Umschlagplatz

(4)    Nach der Ausdehnung der Institutionalisierung des Marktplatzes:
a)    organisierte Märkte:
-    Umschlagplätze mit ortsanwesenden Handelsgütern (Wochenmarkt, Jahrmarkt, Versteigerungen)
—    Märkte, auf denen nach Paradigmen gehandelt wird (Börsen, Messen und Ausstellungen)
b)    nicht- arrangierte Handelsplätze

(5)    Nach Kotler lassen sich die Märkte mithilfe folgender „vier W" festsetzen:

1.    Was wird auf dem Markt gekauft? (Kaufsache)
2.    Warum wird auf dem Handelsplatz gekauft? (Kaufmotive, Einkaufsziele)
3.    Wer kauft? (Träger Kaufentscheid)
4. Wie wird gekauft? (Kaufpraktiken, Kaufentscheidungsgeschehnis)

Je nach Prägnanz dieser Besonderheiten sind vier maßgebliche Marktplatzarten zu trennen:
•    Konsumentenmarkt (= Konsumgütermarktplatz)
•    Produzentenhandelsplatz (= Investitions- und Produktionsgüterhandelsplatz )
•    Wiederverkäufermarkt (Absatzmittler = Handel)
•    Markt der öffentlichen Betriebe (öffentliche Verwaltung: Bund, Länder bzw. Regierungsbezirke, Gemeinwesen.)