Bulls n' Bears

 

Zinsphasen-Anleihen

Step-Up-Schuldverschreibungen
Bei der Step-Up-Schuldverschreibung wird anfänglich ein verhältnismäßig niedriger Zins gezahlt, hinterher dann ein äußerst hoher. Auch diese AnleiheObligation wird zu pari begeben und ausgeglichen zurückgezahlt. Step-Up-Anleihen sind vielmals mit einem Kündigungsrecht des Emittenten ausgestattet.

Zinsphasen-Bonds
Zinsphasen-Anleihen stellen eine Mischart zwischen konsistent- und wandelbar verzinslichen Bonds dar. Sie haben größtenteils eine Zeitdauer von zehn Jahren und sind in den ersten Jahren mit einem konsistenten Kupon ausgestattet. Im Weiteren folgt eine Phase von etlichen Jahren mit einer variabelen Verzinsung, die sich an den Geldmarktvorbedingungen ausgerichtet. Die residualen Jahre werden wieder mit einem Festsatz verzinst.

Währung
Als Anleger können Sie prinzipiell auswählen zwischen Anleihen, welche auf Euro (EUR-Anleihen) oder auf eine ausländische Währung (= Fremdwährungsobligation) lauten.

Doppelwährungsbondn: Finanzielle Mittel und Zinsen in divergenten Währungen
Doppelwährungsanleihen stellen eine Sonderform dar. Bei diesen können die Zahlungsmittelrückzahlung und die Zinszahlung in andersartigen Währungen stattfinden; stellenweise wird dem Emittenten oder dem Anleger ein Optionsrecht eingeräumt.

Als Abwandlungen der Doppelwährungsbonds werden zur Einengung des Währungsrisikos solche mit einer Call-(Kauf-)Option und/oder einer Put-(Verkaufs-)Option aufgelegt. Die Call-Option legitimiert den Emittenten der Anleihe zu einer vorzeitigen, generell unter dem ursprünglichen Tilgungsbetrag liegenden Tilgung. Mit einer Put-Option andererseits haben Sie als Anleger das Recht, eine verfrühte Rückzahlung der AnleiheObligation zu einem im Vorfeld festgelegten, ebenfalls weniger bedeutenden Betrag zu verlangen.

Rang im Zahlungseinstellungsachverhalt oder bei Auflösung des Debitors
Ein zusätzliches wichtiges Ausstattungskennzeichen ist der Rang einer Schuldverschreibung: Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Abwicklung des Begebers ist zwischen primären, gleichgestellten und nachrangigen Obligationen zu unterteilen, es hängt davon ab inwieweit die Ansprüche des Anlegers im Verhältnis zu weiteren Geldgebern bevorzugt, gleichberechtigt oder nachrangig bedient werden.