Bulls n' Bears

 

Schutz vor Manipulation III

Die Errungenschaften eines Kollegen, oder eines Anderen, mögen Ihnen als Richtschnur für die eigene Wirksamkeit fungieren, aber hüten Sie sich davor, Ihr Selbstwert an den Leistungen des Anderen zu bemessen. Halten Sie Ihr Selbstvertrauen im Zaume, damit es nicht zur Selbstüberschätzung führt.

 

Verfolgen Sie Ergebnise von denen Sie selber überzeugt sind und weichen Sie damit der Fremdbestimmung aus.

Und letztlich, hinterfragen Sie Ihre Beweggründe, wenn Sie den Wunsch fühlen der VIP sein zu wollen, sich selbst vorzuführen oder gar verkünden zu wollen, Sie seien der/die Beste. Bedenken Sie: es gibt allzeit eine(n) der besser ist.

Vertrauen ohne Kontrolle

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es zwei Rechtsinstitute auf die ich zu Anfang aufmerksam machen will. Es sind dies, das Grundregel von Treu und Glaube, und Leistung Zug-um-Zug. Der Gesetzgeber hat anscheinend diese beiden Prinzipien vor dem Background von Geschäftsbeziehungen, bspw. bei Verträgen, festgeschrieben. Jemand verpflichtet sich zu einer Leistungsabgabe und die andere Vertragspartei zu einer adäquaten Gegenleistung, z.B. einen Gefallen zu tun, oder eine Warenlieferung zu tätigen oder die der Warenlieferung angebrachten Geldbetrag an den Lieferanten auszuzahlen. Ein Kontrakt erfährt eine sogenannte 'Störung', wenn die abgemachten Leistungen nicht Zug-um-Zug ausgeführt werden.

Solche Störungen kommen oft vor, wenn wir unserem Gegenüber derweise Vertrauen, er könne die Gegenleistung (Anlieferung, Zahlung, Qualität) erbringen, oder habe mindestens den wahrhaften Willen oder Befähigung, die Gegenleistung zu erbringen. Bisweilen sitzen wir dem Verkaufsgespräch auf, vertrauen dem Gegenüber, der uns hoch und heilig seinen Teil der Einigung verspricht und Leistung versichert, dessen ungeachtet um also nach unserer eigenen (Vor)Leistung auf dem Trockenen zu sitzen.

Solches, und Vergleichbares, ist sowohl in Familien als auch unter Arbeitskollegen und bei ökonomischen Einigungen an der Tagesordnung. Bei privaten Vereinbarungen ist es von Benefit, den anderen um unmissverständliche Handlungen in Richtung der Einigung zu fordern und entsprechend für Sie, in Bezug auf Ihrer Zusagen. Bei dieser stufenweisen Handlungsweise leisten Sie nicht sehr viel vor, um bei der abgemachten Gegenleistung substanzlos auszugehen. Stattdessen leisten Sie bspw. 15% vor und prüfen, ob Sie auch adäquat 15% Gegenleistung erhalten. Dann wenden Sie sich dem nächsten Abschnitt zu, bspw. die nächsten 25% als Vorleistung.

Handelt es sich um eine ökonomische Einigung, dann fixieren Sie die Leistungszusagen in einem schriftlich verfassten, rechtssicheren Vertrag. Sicherlich nimmt die Bedeutung, einen Rechtsvertreter zur Seite zu haben mit dem Wert der ausgemachten Leistungen zu. So manche große Firma misbraucht dabei das ihr, wegen ihrer Renomiertheit, entgegengebrachte Vertrauen und setzt Sie unter Zeitdruck für die Vertragsunterzeichnung. Man gibt Ihnen wenig Zeit dafür und sagt: entweder, bis dahin unterschrieben zurück oder wir treten vom Angebot zurück. An diesem Punkt ist höchste Vorsicht geboten, weil dies ist oftmals ein untrügliches Merkmal dafür, dass Sie zur Vertragsunterzeichnung manipuliert werden. Es prüfe gut, wer sich vertraglich bindet - Sie müssen sich die dazu gebotene Zeit ausbedingen.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Vergewissern Sie sich, dass die Gegenleistung an Sie unterwegs ist, zuvor Sie in volle Vorleistung treten oder sichern Sie sich mit einem geprüften und unterzeichneten Abkommen ab. Falls Sie das nicht tun, laufen Sie Risiko, manipuliert zu werden und sich darüber übermäßig zu empören.