Bulls n' Bears

 

Vertrauen ohne Kontrolle

Die Leistungen eines Arbeitskollegen, oder eines Anderen, mögen Ihnen als Anleitung für die eigene Leistungsfähigkeit dienen, aber hüten Sie sich davor, Ihr Selbstwert an den Leistungen des Anderen zu bemessen. Halten Sie Ihr Selbstbewusstsein im Zaume, damit es nicht zur Selbstüberschätzung führt. Verfolgen Sie Ziele

von denen Sie eigenhändig überzeugt sind und weichen Sie damit der Fremdbestimmung aus.

Und im Endeffekt, prüfen Sie Ihre Beweggründe, wenn Sie den Wunsch fühlen der VIP sein zu wollen, sich selbst vorzuführen oder gar avisieren zu wollen, Sie seien der/die Beste. Überlegen Sie: es gibt immerdar eine(n) der besser ist.

Vertrauen ohne Kontrolle

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es zwei Rechtsinstitute auf die ich ursprünglich aufmerksam machen will. Es sind dies, das Grundregel von Treu und Glaube, und Leistung Zug-um-Zug. Der Gesetzgeber hat anscheinend ebendiese beiden Prinzipien vor dem Background von Geschäftsbeziehungen, bspw. bei Verträgen, festgeschrieben. Jemand verpflichtet sich zu einer Leistungsabgabe und die andere Vertragspartei zu einer geeigneten Gegenleistung, z.B. einen Gefallen zu tun, oder eine Warenlieferung zu tätigen oder die der Warenlieferung angemessenen Geldbetrag an den Lieferanten auszuzahlen.

Ein Kontrakt erfährt eine sogenannte 'Störung', wenn die festgelegten Leistungen nicht Zug-um-Zug ausgeführt werden. Solche Beeinträchtigungen kommen oft vor, wenn wir unserem Gegenüber in der Weise Vertrauen, er könne die Gegenleistung (Belieferung, Zahlung, Güte) erbringen, oder habe mindestens den realen Willen oder Fertigkeit, die Gegenleistung zu erbringen. Bisweilen sitzen wir dem Verkaufsgespräch auf, vertrauen dem Gegenüber, der uns hoch und heilig seinen Teil der Vereinbarung verspricht und Leistungsabgabe versichert, jedoch um folglich nach unserer eigenen (Vor)Leistung auf dem Trockenen zu sitzen.

Solches, und Vergleichbares, ist sowohl in Familien als auch unter Kollegen und bei geschäftlichen Abmachungen an der Tagesordnung. Bei privaten Abmachungen ist es von Gewinn, den anderen um klare Handlungen in Richtung der Abmachung zu fragen und parallel für Sie, bezüglich Ihrer Zusagen. Bei dieser schrittweisen Vorgehensweise leisten Sie nicht sehr viel vor, um bei der abgemachten Gegenleistung gehaltlos auszugehen. Stattdessen leisten Sie bspw. 15% vor und überprüfen, ob Sie auch angebracht 15% Gegenleistung erhalten. Dann wenden Sie sich dem nächsten Abschnitt zu, bspw. die nächsten 25% als Vorleistung.

Handelt es sich um eine geschäftliche Abmachung, dann fixieren Sie die Leistungszusagen in einem schriftlich verfassten, rechtssicheren Vertrag. Sicherlich nimmt die Bedeutsamkeit, einen Rechtsvertreter zur Seite zu haben mit dem Wert der erklärten Leistungen zu. So manche große Firma misbraucht dabei das ihr, wegen ihrer Renomiertheit, entgegengebrachte Vertrauen und setzt Sie unter Zeitdruck für die Vertragsunterzeichnung. Man gibt Ihnen wenig Zeit dazu und sagt: entweder, bis dahin unterschrieben zurück oder wir treten vom Angebot zurück.

Hier ist höchste Aufmerksamkeit unentbehrlich, da dies ist vielmals ein untrügliches Merkmal dafür, dass Sie zur Vertragsunterzeichnung manipuliert werden. Es prüfe gut, wer sich vertraglich bindet - Sie müssen sich die dazu unerläßliche Zeit abverlangen.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Vergewissern Sie sich, dass die Gegenleistung an Sie unterwegs ist, ehe Sie in volle Vorleistung treten oder sichern Sie sich mit einem geprüften und unterzeichneten Kontrakt ab. Wenn Sie das nicht tun, laufen Sie Gefahr, manipuliert zu werden und sich darüber hemmungslos zu erzürnen.