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Obligation und die Rechtsbeziehungen

Ausstattung
Die Ausstattungsmerkmale einer Schuldverschreibung sind in den so benannten Schuldverschreibungsbedingungen (Emissionsbedingungen) umfassend aufgeführt: Selbige dokumentieren sämtliche für die Obligation und die Rechtsbeziehungen zwischen Begebern und Anleger wichtigen Einzelheiten. Unterdies zählen nebst dem Emissionsjahr vornehmlich die folgenden Merkmale:
Ablaufzeit
Währung
Rückzahlung
Rang im Zahlungsunfähigkeitsfall oder bei Abwicklung des Schuldners
Verzinsung

Dauer
Hier lassen sich zeitnahe Schuldverschreibungn (bis vier Jahre Dauer), mittelfristige Obligationen (zwischen vier und acht Jahren Ablaufzeit) und längerfristige Obligationen (mehr als acht Jahre Zeitdauer) unterscheiden.

Als Dauer wird die Periode zwischen dem in den Anleihebedingungen benannten Verzinsungsbeginn und der Fälligkeit der Anleihe bezeichnet.

Tilgung
Die Rückzahlung von Schuldverschreibungen kann entweder über planmäßige oder über außerplanmäßige Rückzahlungen erfolgen.
Planmäßige Rückzahlung: Rückzahlung innerhalb eines festgelegten Rahmens
„Systematisch" bedeutet nicht partout, dass Sie als Investor den Rückzahlungszeitpunkt schon im Voraus kennen. Für eine ordentliche Rückzahlung gibt es grundlegend drei Möglichkeiten:
•    Bei gesamtfälligen Obligationen bekommen Sie im Allgemeinen die Denominierung in einer Summe am Ende der Dauer zurückgezahlt. Bei dieser Art der verzinslichen Disposition liegt mithin der Moment des Kapitalrückflusses seitens des Begebers fest.
•    Annuitäten-Schuldverschreibungen andererseits werden nicht in einer Summe, sondern nach und nach in mehreren invariabelen Jahresraten zurückgezahlt. Mit der Tilgung wird überwiegend nach einer tilgungsfreien Periode von drei bis fünf Jahren begonnen.

Bei Auslosungsschuldverschreibungen erfolgt die Rückzahlung nach Ablauf einer Zahl rückzahlungsfreier Jahre zu unterschiedlichen Terminen. Als einzelner Anleger wissen Sie demgemäß nicht, zu welchem der Termine die Wertpapiere, die in Ihrem Eigentum sind, fällig werden. Der Emittent ermittelt über eine Auslosungsroutine (im Großen und Ganzen nach Endziffern, Serien oder Gruppen) die Papierurkunden, die am nächstfälligen Tilgungstermin zurückgezahlt werden.