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Kritik Investionsrechnung II

Eine Kostenvergleichsrechnung kam durchaus nicht zur Anwendung, weil keine Wahlmöglichkeiten zu Investitionen X.-AG in Betracht gezogen wurden. Des Weiteren erfolgte keine Profitabilitätsrechnung, so dass über die Verzinsung der eingesetzten Geldmittel keine Aussagen vorlagen (noch indessen bestehen).
Eine, wie ebenfalls in diesem Fall, vielmals gehörte " Bewandtnis" für das Fehlverhalten gegenüber Investitionsrechnungen ist folgende: " die Ergebnisse von Investitionsrechnungen sind in der Praxis absolut nie korrekt. Wir verzichten deshalb lieber auf den Aufwand, den die Durchführung einer gründlichen Investitionsrechnung auslösen würde." Hier liegt ein Irrglaube vor, denn eine angebrachte Investitionsrechnung führt eben die realen Faktoren zu Tage, die einen Erfolg beziehungsweise Fehlschlag einer Investition bestimmen können. Ein weiterer Indiz für ein präsentes Fehlverhalten gegenüber Investitionsrechnungen ist die Randbedingung, dass eine statische Amortisationsrechnung zur Anwendung kam (" gegen Annahmeen der Praxis"), statt einer dynamischen Amortisationsrechnung.

Die dynamische Amortisationsrechnung eignet sich richtiger bei der wertmäßigen Betrachtung von Zahlungsströmen als die statische.
Blohm/Lüder geben folgende Gründe für fehlende beziehungsweise ungeeignete Investitionsrechnungen an:

Fehlende Fähigkeit der vorhandenen Rechenmethoden, ihrer Zweckmäßigkeit und Grenzen sowohl bei der Erstellung als auch bei der Veränderung der Grundlagen für die Rechenergebnisse.

Angstgefühl vor einer Begrenzung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit durch die Investitionsrechnung.

Verweigerung der Kalkulation angesichts schlechter Erfahrungen mit der Rechnung in der Geschichte.

Die Vorausschätzung designierter Einnahmen und Ausgaben von Investitionsprojekten wird grundsätzlich als nicht machbar betrachtet ("prediction is impossible").

Beim untersuchten Fall der Investitionen X.-AG kommt, neben dem oben beschriebenen Fehlverhalten ein essentieller Umstand hinzu, der mitbestimmend ist für die Abwesenheit geeigneter Investitionsrechnungen.