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„ Bond mit Bezugsrecht"

Umtauschanleihen
Umtauschanleihen (ebenso exchangeable bonds genannt) sind Anleihen, die dem Besitzer das Recht zugestehen, die Anleihe in Aktien einer anderen Unternehmung umzutauschen. Der Finanzier erhält deshalb nicht Aktien der Gesellschaft, die die Schuldverschreibung emittiert hat, sondern Aktien einer anderen Unternehmung.

Optionsanleihen: „ Bond mit Bezugsrecht"
Herkömmliche Optionsanleihen agieren gleichermaßen wie Wandelschuldverschreibungen: Auch sie inkludieren ein Recht, typischerweise zum Bezug von Aktien, gleichwohl nicht alternativ, stattdessen zusätzlich zur Schuldverschreibung.

Optionsanleihen sind verzinsliche Papiere, die dem Investor das Recht zur Anschaffung von Aktien oder auch anderen vertretbaren (verhandlungsfähigen) Vermögensgegenständen in einem von der Obligation abtrennbaren Optionsschein garantieren. Der Optionsschein kann unabhängig gehandelt werden. Die Aktien lassen sich gegen Verteilung des Optionsscheins zu im Vorfeld vereinbarten Konditionen beziehen; anstelle der Belieferung kann ebenfalls ein Barausgleich beabsichtigt sein. Die Optionsanleihe an sich wird nicht umgetauscht, sondern bleibt bis zu ihrer Bezahlung bestehen.

Im Zusammenhang einer Optionsanleihe kann es demnach bis zu drei unterschiedliche Kursnotierungen geben: nämlich jeweilig einen Kurs für die Schuldverschreibung mit Optionsschein („cum"), für die Schuldverschreibung ohne Optionsschein („ex") und für den Optionsschein allein.

Das Optionsrecht mag sich keinesfalls allein auf Aktien, sondern ebenso auf andere Basisobjekte beziehen. Beispiele sind Optionsanleihen mit einer Aussicht auf Schuldverschreibungen oder auf fremde Währungen. In solchen Fällen spricht man von einer Zins-Optionsschuldverschreibung oder einer Devisen-Optionsobligation. Bei der Zins-Optionsanleihe verbrieft der abtrennbare Optionsschein das Recht, eine definitive übrige Anleihe zu einem festgelegten Kurs zu erstehen (Call) bzw. zu vermarkten (Put). Optionsscheine aus Devisen-Optionsobligationen legitimieren zum Bezug (Call) bzw. zum Vertrieb (Put) eines auserkorenen Fremdwährungsbetrags zu einem festgelegten Devisenkurs.