Marktpartner können in drei Erscheinungsformen klassifiziert werden. Es sind diese solche Individuen oder Kollektive, die als Partner der Organisation mit ihr in wirtschaftlicher Verknüpfung stehen:
a) Vorgelagerte Marktpartner:
Arbeiter
Zulieferer
Kapitalgeber
b) Nebengelagerte Marktpartner:
Mitbewerber
Als Konkurrenten in engerem Sinngehalt zählen all solche Unternehmen, die Artikel zur Deckung desselben Bedarfs anbieten. Die Fabrikate haben komparabele Aufgaben oder Gattungen. So konkurriert z.B. ein Automobilhersteller geradlinig mit anderen Fertigern von Autos.
Mitbewerber im weiteren Sinn treten speziell auf, wenn es bei dem zu deckenden Bedarf um die Erledigung von Wünschen geht, die im Segment des Repräsentations-, Erziehungs-, Wiederherstellungs- und Geltungsstrebens liegen. Infolge dessen konkurrieren der Besuch von Gourmandlokalen, die Aneignung modischer Garderobe, die Urlaubsreise, der neue Flitzer usw. miteinander. In der Wissenschaft spricht man an dieser Stelle von „ gesamtheitlicher Konkurrenz".
Die Öffentlichkeit
Die Einbettung der Unternehmensorganisation in einen gesellschaftlichen Verhältnisrahmen bringt Relationen zu Organisationen wie Gewerkschaften, Verbänden, Vereinen, Medien, Kirche, Kommunen usw. mit sich.
c) Nachgelagerte Marktpartner
Absatzunterstützer
Als Absatzgehilfen werden Eigenschaftenträger bezeichnet, die an der Einführung von Verbindungen zwischen den separaten Gliedern und am problemlosen Fluss der Ware im Verteilungsvorgang beteiligt sind. Als Vorzeigebeispiele für Absatzunterstützer sind zu bezeichnen: betriebsexterne Verkaufsorgane (Handelsvertreter, Kommissionäre, Vermittler), Frachtführer, Auskunfteien, Adressenverlage, Werbevertretungen, Markt- und Demoskopieorganisationen.
Absatzmittler
Hierzu zählen der Handel und die sog. indirekten Agenten wie Ärzte (in der pharmazeutischen Industrie), Bauingenieure, beratende Ingenieure) usw.
Bedarfsträger (Konsument und Nutzer)
a) Vorgelagerte Marktpartner:
Arbeiter
Zulieferer
Kapitalgeber
b) Nebengelagerte Marktpartner:
Mitbewerber
Als Konkurrenten in engerem Sinngehalt zählen all solche Unternehmen, die Artikel zur Deckung desselben Bedarfs anbieten. Die Fabrikate haben komparabele Aufgaben oder Gattungen. So konkurriert z.B. ein Automobilhersteller geradlinig mit anderen Fertigern von Autos.
Mitbewerber im weiteren Sinn treten speziell auf, wenn es bei dem zu deckenden Bedarf um die Erledigung von Wünschen geht, die im Segment des Repräsentations-, Erziehungs-, Wiederherstellungs- und Geltungsstrebens liegen. Infolge dessen konkurrieren der Besuch von Gourmandlokalen, die Aneignung modischer Garderobe, die Urlaubsreise, der neue Flitzer usw. miteinander. In der Wissenschaft spricht man an dieser Stelle von „ gesamtheitlicher Konkurrenz".
Die Öffentlichkeit
Die Einbettung der Unternehmensorganisation in einen gesellschaftlichen Verhältnisrahmen bringt Relationen zu Organisationen wie Gewerkschaften, Verbänden, Vereinen, Medien, Kirche, Kommunen usw. mit sich.
c) Nachgelagerte Marktpartner
Absatzunterstützer
Als Absatzgehilfen werden Eigenschaftenträger bezeichnet, die an der Einführung von Verbindungen zwischen den separaten Gliedern und am problemlosen Fluss der Ware im Verteilungsvorgang beteiligt sind. Als Vorzeigebeispiele für Absatzunterstützer sind zu bezeichnen: betriebsexterne Verkaufsorgane (Handelsvertreter, Kommissionäre, Vermittler), Frachtführer, Auskunfteien, Adressenverlage, Werbevertretungen, Markt- und Demoskopieorganisationen.
Absatzmittler
Hierzu zählen der Handel und die sog. indirekten Agenten wie Ärzte (in der pharmazeutischen Industrie), Bauingenieure, beratende Ingenieure) usw.
Bedarfsträger (Konsument und Nutzer)