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Gehalt des Produktbegriffs

Gehalt des Produktbegriffs

Aus absatzwirtschaftlicher Perspektive ist hingegen bei einem Produkt keineswegs so sehr der technische Blickwinkel ausschlaggebend, statt dessen eher die mit dem Produkt vorstellbare Sinnhaftigkeitstiftung für den Käufer.

Der Abnehmer bzw. Verwender verbindet mit einem Artikel bestimmte Nutzeffektsvorstellungen und Nutzenerwartungen.

Im Themengebiet des vorab erwähnten Fabrikates wird ausgesprochen rapide offensichtlich, daß der Kundenstamm in jenem Fabrikat mehr sieht als lediglich eine technische bzw. physische Einheit. Für den Erwerber stellt sie ein Medium zur Befriedigung besonderer Bedürfnisse und Wünsche dar. Sie erlaubt ihm Enthusiasmus in seiner Freizeit, schöne Erinnerungen, ja im Endeffekt eine Art Immortalität. Vermittels des Fabrikates findet er zu einem Steckenpferd, zu handwerklicher oder artistischer Tätigkeit; eventuell sättigt sie ferner sein Prestigebedürfnis und dient ihm als Statussymbol.

Dem Produkt wohnt also aus der Sichtweise des Kunden fortwährend eine subjektive Komponente inne. Das offerierte Erzeugnis hat die Verwertung zum Ziel und wird daher vom Abnehmer in seiner Rolle zur Sinnstiftung beurteilt: Dieser Tatbestand soll bei der Begriffs eingrenzung des Produktes zum Ausdruck kommen:

Ein Produkt stellt eine Leistung dar, der die Qualifikation innewohnt, dem Abnehmer bzw. Verwender einen bestimmten Sinn zu stiften.

Der Nutzen eines Produktes existiert aus den beiden Konstituenten Grundnutzen und Zusatznutzen; bei letzterem ist weiterführend noch eine zusätzliche Unterscheidung in persönlichem, soziologischem und magischem Nutzeffekt ausführbar.

Der Grundnutzen fusst auf der technischen Routine des Produktes, während der Zusatznutzeffekt aus Merkmalen des Produktes resultiert, die mit der reinen Funktionsdurchführung wenig oder überhaupt nicht zusammenhängen (z.B. Form, Kolorit, Verpackung usw.).

Das Rundherumerlebnis eines Produktes ist aus Kundenkreissichtweise um so prägnanter, je mehr der Zusatzsinn bei diesem Handelsgut eine Rolle spielt. Der Zusatzvorteil ist immer somit von großer Wichtigkeit, sofern die objektiven Beschaffenheiten des Produktes schwer zugänglich sind (z.B. bei technisch schwer verständlichen Elaboraten).