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Aktienkreditbeanspruchungen - "Tilgung in Aktien machbar":

Hybridanleihen
Aus der Perspektive des Emittenten handelt es sich im Kontext von Hybridkreditbeanspruchung um eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital mit aktien- und rentenvergleichbaren Eigenschaften.

Hybridkreditbeanspruchungen haben generell eine unbeschränkte Ablaufzeit. Ein Kündigungsrecht vermöge des Anlegers ist fortwährend undurchführbar, im Kontrast dazu mag in den Anleihebedingungen ein Kündigungsrecht für den Begeber designiert sein.

Hybridkreditbeanspruchung sind nachrangige Kreditbeanspruchung (Rang im Konkursfall von Bedeutsamkeit). Sie mögen zum Handel an der Wertpapierbörse eingeführt werden. Hybridkreditbeanspruchungen weisen zum Augenblick der Effektenemission meist einen Festzins auf, der anschließend anhand einer veränderlichen Verzinsung abgelöst wird. Ungleichartig als bei anderen Obligationsformen sind Zinszahlungen vom Geschäftsergebnis des Begebers bedingt. So können die Anleihebedingungen bspw. prädisponieren, dass eine Zinszahlung lediglich in den Jahren stattfindet, in denen die ausstellende Firma außerdem Gewinnanteile ausschüttet.

Strukturierte Kreditbeanspruchungen

Eine Kombination aus Anleihe- und Aktienprofil
Strukturierte Kreditbeanspruchungen mögen etwa eine Kombination aus Obligations- und Aktienprofilen abbilden. Je nach Ausgestaltung führen sie zu wechselvollen Gewinnmarge-Risiko-Strukturen. Man findet bei diesen Kreditbeanspruchungen eine Reihe origineller Bezeichnungen für die Elaborate. Ungeachtet der Differenzen in der Namensgebung und in der Ausgestaltung lassen sich im Entscheidenden zwei Gruppen unterscheiden: Aktienkreditbeanspruchungen als Hochkuponanleihen mit Aktienandienungsrecht und Anleihen mit einer Zinsbgabe, welche sich an der Wertfortentwicklung eines Index oder eines Aktienkorbs ausrichtet.

Aktienanleihen - "Bezahlung in Aktien schaffbar": Die Aktienobligation funktioniert detailliert andersherum wie die Wandelobligation. Deshalb spricht man ebenfalls von "Reverse Convertibles": Nicht der Investor erhält eine Autorisierung zum Bezug von Aktien, vielmehr hat der Emittent unter expliziten Vorbedingungen die Autorisation, anstatt der Tilgung des Nennwert betrags eine im Vorhinein determinierte Quantität von Aktien zu verteilen. Im Rahmen dieses Risikos erlangen Sie eine über dem Marktaufschlag liegende Verzinsung.